Der Kanzleiinhaber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Joachim Lederle steht Ihnen im Rahmen der strafrechtlichen Beratung oder Verteidigung bei. So bei
- erstinstanzlichen Strafverfahren
- polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmungen
- Strafbefehlsverfahren
- Berufungsverfahren
- Revisionverfahren
im Zusammenhang mit angeklagten Straftaten wie insbesondere:
- Körperverletzung
- Tötungsdelikte (Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, Körperverletzung mit Todesfolge)
- Eigentumsdelikte wie
- Betrug
- Diebstahl
- Unterschlagung
- Hehlerei
und allen anderen Delikten
Anwaltskanzlei Joachim Lederle - Votre partenaire dans la région transfrontalière franco-allemande