Der Kanzleiinhaber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Joachim Lederle war erster Fachanwalt für Strafrecht im
Landgerichtsbezirk Offenburg und bearbeitet in der Kanzlei ausschließlich strafrechtliche Mandate der Kanzlei, so insbeondere Fälle aus dem Betäubungsmittelrecht und im Bereich der
Eigentumsdelikte.
Frau Rechtsanwältin Kuhn betreut vornehmlich zivil- und sozialrechtliche Mandate, wobei ihr Tätigkeitsschwerpunkt im Familienrecht liegt.
Weitergehende Informationen zu den Anwälten erhalten Sie unter den Rubriken RA Lederle und RA'in Kuhn.
Gerne beantworten wir Ihnen per email auch einfache Rechtsfragen zu einem angemessenen Beratungshonorar. Benutzen Sie hierfür bitte die unter der Rubrik Rechtsanwälte
aufgeführten email Adressen oder unser Kontaktformular, welches Sie unter dem Reiter Kontakt vorfinden.
Selbstverständlich sind wir bemüht, Ihre Anliegen außergerichtlich bereinigt zu sehen und Sie nicht unnötig einem Prozeß- und damit zwangsläufig auch einem Kostenrisiko auszusetzen. Auf Anfrage
erstellen Ihnen die in der Kanzlei tätigen Anwälte vor der Mandatsannahme auch gerne unverbindlich und kostenfrei eine Aufstellung hinsichtlich der voraussichtlich im Rahmen der Sachbearbeitung
anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten. In der Regel rechnen die Anwälte der Kanzlei Ihre Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. In Ausnahmefällen bedarf es einer gesonderten
schriftlichen Vergütungsvereinbarung. Im Internet finden Sie darüber hinaus auch zahlreiche Prozesskostenrechner (auch für Smartphones), mit Hilfe derer Sie insbesondere für zivilrechtliche
Auseinandersetzungen, bei welchen insbesondere der Gegenstandswert für die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren maßgeblich ist, eine Kostensimulation durchführen können, so beispielsweise:
Kostenrechner der Allianz
http://www.prozesskostenrechner.de/
Kostenrechner der ARAG Rechtsschutzversicherung
Die Ihnen in Rechnung gestellten Gebühren können Sie wahlweise bezahlen:
- per Überweisung auf unser Geschäftskonto (die Angaben finden Sie auf jeder Rechnung)
- per PayPal mit einem Aufschlag von 1,9% auf den Rechnungsbetrag zzgl. 0,35 € Bearbeitungsgebühren (PayPal Adresse: kanzlei@lederlelaw.com)
- Bar im Sekretariat zu den üblichen Bürozeiten
- per Western Union bei Geldbeträgen ab 1.000,-- €
Sollten Sie sich aufgrund Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse keinen Anwalt leisten können, so haben Sie in den Bereichen des Arbeitsrechts, des
allgemeinen Zivilrechts, des Familienrechts, des Verwaltungsrechts oder des Sozialrechts unter Umständen einen Anspruch auf Übernahme dieser Kosten durch die Staatskasse im Rahmen der
(außergerichtlichen) Beratungshilfe einen Anspruch auf Übernahme oder Verauslagung dieser Kosten im Rahmen der (gerichtlichen) Prozeßkostenhilfe - PKH. Nähere Informationen mit weiterführenden Links
hierzu finden Sie unter: http://www.olg-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1153527/index.html?ROOT=1153239
In Beratungshilfefällen bitten wir Sie ausdrücklich darum, sich vor der Beratung oder Sachbearbeitung bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht einen
Beratungshilfeschein zu beantragen und zum ersten Termin mitzbringen. Die entsprechenden Antragsformulare sind zum Download beispielsweise abrufbar unter http://www.justiz.de/formulare/index.php
Bei strafrechtlichen Mandaten steht Ihnen gegebenenfalls ein Anspruch auf Bestellung eines Pflichtverteidigers zu. Weitergehende Auskünfte in diesem Zusammenhang erteilt Ihnen im Bedarfsfalle
Rechtsanwalt Lederle.
Stand: 06.08.2017