Die Rechtsanwälte

 

Der Kanzleiinhaber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Joachim Lederle war erster Fachanwalt für Strafrecht im Landgerichtsbezirk Offenburg und bearbeitet in der Kanzlei ausschließlich strafrechtliche Mandate der Kanzlei, so insbeondere Fälle aus dem Betäubungsmittelrecht und im Bereich der Eigentumsdelikte.

Frau Rechtsanwältin Kuhn betreut vornehmlich zivil- und sozialrechtliche Mandate, wobei ihr Tätigkeitsschwerpunkt im Familienrecht liegt.

 

Weitergehende Informationen zu den Anwälten erhalten Sie unter den Rubriken RA Lederle und RA'in Kuhn.

 

Gerne beantworten wir Ihnen per email auch einfache Rechtsfragen zu einem angemessenen Beratungshonorar. Benutzen Sie hierfür bitte die unter der Rubrik Rechtsanwälte aufgeführten email Adressen oder unser Kontaktformular, welches Sie unter dem Reiter Kontakt vorfinden.

Selbstverständlich sind wir bemüht, Ihre Anliegen außergerichtlich bereinigt zu sehen und Sie nicht unnötig einem Prozeß- und damit zwangsläufig auch einem Kostenrisiko auszusetzen. Auf Anfrage erstellen Ihnen die in der Kanzlei tätigen Anwälte vor der Mandatsannahme auch gerne unverbindlich und kostenfrei eine Aufstellung hinsichtlich der voraussichtlich im Rahmen der Sachbearbeitung anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten. In der Regel rechnen die Anwälte der Kanzlei Ihre Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. In Ausnahmefällen bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vergütungsvereinbarung. Im Internet finden Sie darüber hinaus auch zahlreiche Prozesskostenrechner (auch für Smartphones), mit Hilfe derer Sie insbesondere für zivilrechtliche Auseinandersetzungen, bei welchen insbesondere der Gegenstandswert für die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren maßgeblich ist, eine Kostensimulation durchführen können, so beispielsweise:

Kostenrechner der Allianz

 

http://www.prozesskostenrechner.de/

 

Kostenrechner der ARAG Rechtsschutzversicherung

 

Die Ihnen in Rechnung gestellten Gebühren können Sie wahlweise bezahlen:

- per Überweisung auf unser Geschäftskonto (die Angaben finden Sie auf jeder Rechnung)

- per PayPal mit einem Aufschlag von 1,9% auf den Rechnungsbetrag zzgl. 0,35 € Bearbeitungsgebühren (PayPal Adresse: kanzlei@lederlelaw.com)

- Bar im Sekretariat zu den üblichen Bürozeiten

- per Western Union bei Geldbeträgen ab 1.000,-- €

 

 

Sollten Sie sich aufgrund Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse keinen Anwalt leisten können, so haben Sie in den Bereichen des Arbeitsrechts, des allgemeinen Zivilrechts, des Familienrechts, des Verwaltungsrechts oder des Sozialrechts unter Umständen einen Anspruch auf Übernahme dieser Kosten durch die Staatskasse im Rahmen der (außergerichtlichen) Beratungshilfe einen Anspruch auf Übernahme oder Verauslagung dieser Kosten im Rahmen der (gerichtlichen) Prozeßkostenhilfe - PKH. Nähere Informationen mit weiterführenden Links hierzu finden Sie unter: http://www.olg-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1153527/index.html?ROOT=1153239

In Beratungshilfefällen bitten wir Sie ausdrücklich darum, sich vor der Beratung oder Sachbearbeitung bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen und zum ersten Termin mitzbringen. Die entsprechenden Antragsformulare sind zum Download beispielsweise abrufbar unter http://www.justiz.de/formulare/index.php

Bei strafrechtlichen Mandaten steht Ihnen gegebenenfalls ein Anspruch auf Bestellung eines Pflichtverteidigers zu. Weitergehende Auskünfte in diesem Zusammenhang erteilt Ihnen im Bedarfsfalle Rechtsanwalt Lederle.

 


Stand: 06.08.2017

 

Hier finden Sie uns

Anwaltskanzlei Lederle
Hermann-Dietrich-Str. 4
77694 Kehl

(gegenüber dem Amtsgericht und dem Finanzamt)

 

Eiine genaue Wegbeschreibung finden Sie unter dem oben stehenden Reiter Anfahrt / Carte

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

+49 (0) 7851 8001

(Mo.-Do. von 8.30 h - 17.00 h

Fr. von 8.30 h - 14.00 h),

 

faxen Sie uns unter

+49 (0) 7851 1061

 

, schreiben Sie uns eine Mail an

kanzlei@lederlelaw.com

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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