Der Kanzleiinhaber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Joachim Lederle war erster Fachanwalt für Strafrecht im Landgerichtsbezirk Offenburg und bearbeitet in der Kanzlei fast ausschließlich strafrechtliche Mandate der Kanzlei.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Lars Nitzsche bearbeitet die in der Kanzlei vordringlich die Fälle aus dem arbeitsrechtlichem Bereich, wobei der Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Bereich der Arbeitsvertragsgestaltung sowie dem Kündigungsrecht liegt.
Frau Rechtsanwältin Kuhn betreut vornehmlich zivil- und sozialrechtliche Mandate.
Weitergehende Informationen zu den Anwälten erhalten Sie unter den Rubriken RA Lederle, RA Nitzsche und RA'in Kuhn.
Gerne beantworten wir Ihnen per email auch einfache Rechtsfragen zu einem angemessenen Beratungshonorar. Benutzen Sie hierfür bitte die unter der Rubrik Rechtsanwälte aufgeführten email Adressen oder unser Kontaktformular, welches Sie unter dem Reiter Kontakt/Impressum vorfinden.
Selbstverständlich sind wir bemüht, Ihre Anliegen außergerichtlich bereinigt zu sehen und Sie nicht unnötig einem Prozeß- und damit zwangsläufig auch einem Kostenrisiko auszusetzen. Auf Anfrage erstellen Ihnen die in der Kanzlei tätigen Anwälte vor der Mandatsannahme auch gerne unverbindlich und kostenfrei eine Aufstellung hinsichtlich der voraussichtlich im Rahmen der Sachbearbeitung anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten. Im Internet finden Sie darüber hinaus auch zahlreiche Prozesskostenrechner (auch für Smartphones), mit Hilfe derer Sie insbesondere für zivilrechtliche Auseinandersetzungen, bei welchen insbesondere der Gegenstandswert für die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren maßgeblich ist, eine Kostensimulation durchführen können, so beispielsweise:
Kostenrechner der Allianz
Kostenrechner von Spiegel-Online
http://www.prozesskostenrechner.de/
Kostenrechner der ARAG Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie sich aufgrund Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse keinen Anwalt leisten können, so haben Sie in den Bereichen des Arbeitsrechts, des allgemeinen Zivilrechts, des Familienrechts, des Verwaltungsrechts oder des Sozialrechts unter Umständen einen Anspruch auf Übernahme dieser Kosten durch die Staatskasse im Rahmen der (außergerichtlichen) Beratungshilfe einen Anspruch auf Übernahme oder Verauslagung dieser Kosten im Rahmen der (gerichtlichen) Prozeßkostenhilfe - PKH. Nähere Informationen mit weiterführenden Links hierzu finden Sie unter: http://www.olg-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1153527/index.html?ROOT=1153239
Die entsprechenden Antragsformulare sind zum Download abrufbar unter http://www.justiz.de/formulare/index.php
Bei strafrechtlichen Mandaten steht Ihnen gegebenenfalls ein Anspruch auf Bestellung eines Pflichtverteidigers zu. Weitergehende Auskünfte in diesem Zusammenhang erteilt Ihnen im Bedarfsfalle Rechtsanwalt Lederle.
Welt- und Kulturoffenheit sind bei uns selbstverständlich, was zum positiven Nebeneffekt hat, dass in unserer Kanzlei derzeit entweder von Rechtsanwälten oder von den verschiedenen Mitarbeiterinnen im Sekretariat folgende Sprachen gesprochen werden: Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch. Russisch
Um auch den künftigen Kollegen eine Hilfestellung zu geben sind Referendare, Praktikanten und französische Stagières in unserer Kanzlei herzlich willkommen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Nitzsche.
Stand: 01. Januar 2012