RA Lars Nitzsche
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Lars Nitzsche bearbeitet
die in der Kanzlei vordringlich die Fälle aus dem arbeitsrechtlichem
Bereich, wobei der Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Bereich der
Arbeitsvertragsgestaltung sowie dem Kündigungsrecht liegt.
Den
Großteil seiner praktischen Tätigkeiten betreffen demnach die von ihm
betrauten Kündigungsschutzklageverfahren, welche er bundesweit
begleitet.
Als im Grenzgebiet zwischen Frankreich und Deutschland
tätiger und fließend französisch sprechender Anwalt werden von
Rechtsanwalt Nitzsche insbesondere die der Kanzlei zugetragenen Fälle
des deutsch - französischen Arbeitsrechts bearbeitet. So berät er sowohl
deutsche, als auch französische Arbeitnehmer (sogenannte Grenzgänger),
Handelsvertreter oder leitende Angestellte, welche bei einem jeweils
anders nationalen Unternehmen angestellt sind sowie auch kleinere und
mittelständische Unternehmen auf beiden Seiten des Rheins bei
Konstellationen sowohl im rein nationalen Bereich, als auch bei
grenzüberschreitenden Fragen und vertritt deren arbeitsrechtlichen
Interessen sowohl vor den deutschen, als auch vor den französischen
Arbeitsgerichten. Bei letzteren, den sogenannten Prud'Hommes vertritt
Rechtsanwalt Nitzsche die Interessen seiner Mandanten je nach Instanz
und Komplexität der Rechtsangelegenheit mit oder ohne Beteiligung eines
französischen Kollegen.
Auf Anfrage können von RA Nitzsche im
arbeitsrechtlichen Bereich auch betriebsinterne Schulungen vorbereitet
und durchgeführt werden.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt Nitzsche zwangsläufig auch mit Fallkonstellationen aus dem Bereich der Arbeitslosenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung, demnach sozialrechtlichen Mandate im Zusammenhang mit den Bestimmungen des dritten und siebten Sozialgesetzbuches (SGB III und SGB VII) konfrontiert, so dass Ihnen Rechtsanwalt Nitzsche auch nach einem Arbeitsunfall bei Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft oder der Deutschen Rentenversicherung im Zusammenhang mit Fragestellungen nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit, bei Auseinandersetzungen mit den Versorgungsämter im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft oder bei Problemen mit der Bundesagentur für Arbeit im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gleichstellung behilflich ist, wobei ihm sein umfangreiches medizinisches Hintergrundwissen hilfreich ist.
Neben
den vorerwähnten Mandaten aus dem Bereich des Arbeitsrechts bearbeitet
Rechtsanwalt Nitzsche in der Kanzlei vordringlich zivilrechtliche
Mandate, so insbesondere aus dem Mietrecht und dem Verkehrsrecht.
Nach
einem Unfall in Frankreich hilft Ihnen RA Nitzsche bei der effektiven
Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit Hilfe der deutschen Gerichte, wobei
Rechtsanwalt Nitzsche als Prozessbevollmächtigter zahlreicher
französischer Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen über eine
langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Verkehrsunfallfällen mit
grenzüberschreitendem Bezug verfügt und damit einhergehend seine
Kenntnisse im französischen Verkehrszivilrecht und französischem
Schadensersatzrecht vertiefen konnte, so dass er seinen Mandanten bei
der Schadensabwicklung nach einem Unfall in Frankreich sowohl bei der
außergerichtlichen Schadensregulierung, als auch bei der gerichtlichen
Geltendmachung der Ansprüche vor der deutschen Gerichtsbarkeit zügig und
kompetent helfen kann.
Daneben
werden von Rechtsanwalt Nitzsche strafrechtliche Mandate aus den
Bereichen des Verkehrsstrafrechtes, so insbesondere der
Straßenverkehrsgefährdung, der fahrlässigen oder vorsätzlichen
Trunkenheit im Verkehr, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (der
sogenannten Unfallflucht) sowie sämtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren
bearbeitet.
Sofern die Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt
sind, ist Rechtsanwalt Nitzsche auch bei dem Forderungseinzug im
europäischen Ausland behilflich, sofern sich der Wohnsitz oder
Geschäftssitz des Schuldners im europäischen Ausland, so insbesondere in
Frankreich befindet. Ab dem 01.12.2008 bietet er in diesem Zusammenhang
auch die Durchführung des neu geschaffenen Europäischen Mahnverfahrens
(Europäischer Zahlungsbefehl) sowie die Durchführung des vereinfachten
europäischen Klageverfahrens für Bagatellforderungen an.
Auch bei
einer Abmahnung wegen eines Verstoß gegen das Urheberrecht oder einem
Umzug deutscher Staatsbürger in das Elsass bietet er seine Hilfestellung
an.
Ständige und intensive Fortbildung, insbesondere auf dem
Bereich des Arbeitsrechtes sind für RA Nitzsche zur Qualitätssicherung
selbstverständlich. Die von RA Nitzsche zahlreich besuchten
Fortbildungsveranstaltungen können Sie unter "Die Rechtsanwälte" oder
über nachfolgenden Link ersehen.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Lars Nitzsche
Rechtsanwalt im Angestelltenverhältnis
Mitgliedschaften
- Mitglied von EULACOP - European Lawyers Cooperation
- Mitglied des Deutsch - französischen Juristenvereins (DFJ)
- Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Freiburger Anwaltverein e.V.
- Mitglied im deutsch-französischen Wirtschaftsclub (Club d'affaires franco-allemand du Bade-Wurtemberg e.V.)
-
Mitglied in der AFAL - Association des Frontaliers d'Alsace Lorraine
(zu eigenen Fortbildungszwecken im französischen Arbeitsrecht)
email: nitzsche@lederlelaw.com
Rechtsgebiete u.a.
Miet- und Pachtrecht
Arbeitsrecht
Fahrerlaubnisrecht
Verkehrsstrafrecht
Französisches und deutsch-französisches Arbeitsrecht
deutsch - französisches Verkehrsrecht
Europäisches Recht, Europäisches Zivilverfahrensrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Fremdsprachenkenntnisse
Französisch
Englisch
Werdegang
1991 – 1999
Studium der Rechtswissenschaften
1999
1. Juristisches Staatsexamen
Schwerpunkt Strafrecht
2000 - 2002
Rechtsreferendariat
mit Stationen u.a. bei der Intereuropean Union for Cooperation, des
European Buisness Council for the United Nations (Paris/Genf/Kehl) und
des Syndicat des Entreprises de Travail Temporaire / Syndikus des
französischen Zeitarbeitgeberverbandes (Paris / Strasbourg)
2002
2. Juristisches Staatsexamen
Schwerpunkt Europarecht
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft seit 05.06.2002
2003 Mitgliedschaft in der deutsch- französischen Juristenvereinigung (DFJ)
03.07.2006 – 05.08.2006
Teilnahme am 50. Fachlehrgang Arbeitsrecht der Deutschen Anwaltsakademie
seit 23.11.2007
Fachanwalt für Arbeitsrecht
ab Wintersemester 2012/2013 voraussichtlich Lehrbeauftragter der Universität Straßburg (Université de Strasbourg)
Veröffentlichungen
Prof. Michel Ph. Mattoug, Wissembourg / Rechtsanwalt Lars Nitzsche, Kehl:
"Umfang und (Europa-) Rechtswidrigkeit der Meldepflicht ausländischer Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen nach § 3 Abs. 2 AEntG"
in FA - Fachanwalt Arbeitsrecht / Ausgabe 07/2003
Anm.: RA Nitzsche begleitete das zu dieser Fragestellung beim Bundessozialgericht geführte Revisionsverfahren
RA Lars Nitzsche, Kehl: "Grundzüge des französischen Kündigungsrechts" in FA - Fachanwalt Arbeitsrecht / Ausgabe 02/2005
RA
Lars Nitzsche, Kehl: "Der französische Ersteinstellungsvertrag –
Contrat de Première Embauche (CPE)" vorgesehen in FA - Fachanwalt für
Arbeitsrecht / Ausgabe 05/2006 - gestrichen aufgrund kurzfristiger
Rücknahme des Gesetzes durch die französische Regierung nach
Massendemonstrationen
Auf Anfrage kann der Artikel kostenfrei im *.pdf-Format per Mail zugesandt werden.
RA Lars Nitzsche: "Grundzüge des französischen Arbeitnehmerüberlassungsrechts"
in "Bewegtes Arbeitsrecht" - Festschrift für Prof. Dr. Leinemann
Luchterhand Verlag 2006
RA
und FAArbR Lars Nitzsche, Kehl "Neueste Entwicklungen im französischen
Arbeitsrecht" in FA - Fachanwalt Arbeitsrecht, Ausgabe 02/2009
In den letzten 5 Jahren besuchte Fortbildungsveranstaltungen
RAK = Rechtsanwaltskammer Freiburg / ARGAR = Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Anwaltvereins Freiburg
Das
neue AGG (ARGAR); Aktuelle arbeits- und sozialrechtliche Rechtsprechung
(ARGAR); Das Spannendste aus AGB und AGG (ARGAR); Aktuelle
Rechtsprechung zum Kündigungsrecht (ARGAR); Arbeitsrechtliche Aspekte
der Nutzung von Internet und E-Mail (ARGAR); Vereinfachung und
Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens (ARGAR); Aktuelle
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (ARGAR); Die Besonderheiten der
Änderungskündigung (ARGAR); Die Haftung für betrieblich veranlasste
Personen- und Sachschäden (RAK); Die 10 Irrtümer im arbeitsgerichtlichen
Berufungsverfahren und AGB Kontrolle (ARGAR); Befristung von
Arbeitsverträgen (RAK); Die neue Elternzeit in der arbeitsrechtlichen
Praxis (RAK); Einwirkung des EU-Rechts auf das Arbeitsrecht (ARGAR);
Europäisches Zivilverfahrensrecht in der Anwaltspraxis (RAK);
Arbeitsrecht in der Insolvenz (RAK); Der Aufhebungs-,
Abwicklungsvertrag, Prozessvergleich und Kündigung gem. § 1 a KSchG im
Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht (RAK); AGB im Arbeitsrecht (ARGAR);
Outplacement -Bestandteil einer modernen Trennungskultur / Tarifeinheit,
Tarifpluralität und Tarifkonkurrenz (ARGAR), Gegenstandswert der
anwaltlichen Tätigkeit unter besonderer Berücksichtigung der
Rechtsprechung des LAG Baden-Württemberg (ARGAR); Überblick über die
Rechtsprechung des BAG / Weitergeltung von Tarifverträgen und
Betriebsvereinbarungen nach einem Betriebsübergang (ARGAR);
Vertragliches Wettbewerbsverbot - Sanktionen und Know-how-Schutz
(ARGAR); Neueste Rechtsprechung / Arbeitnehmerüberlassung, neue Risiken
Verleiher-Leiharbeitnehmer, Tarifwirksamkeit CGZP, Formerfordernisse
eines Entleihvertrages, Contracting, Begriff, Abgrenzung, Risiken
(ARGAR); Mutterschutz und Elternzeit (ARGAR); Grenzüberschreitende
Forderungsbeitreibung in der EU - Titulierung, Vollstreckung und
Insolvenzverfahren (RAK); Aktuelle Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts und anderer Gerichte, Die personenbedingte
Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG (ARGAR); Neues zum Betriebsübergang,
AGG in der Rechtsprechung (ARGAR); Interessensausgleich und Sozialplan
(inkl. Themengebiet Transfergesellschaft / Beschäftigungsgesellschaft)
(ARGAR); Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht / Aktuelle
Rechtsprechung zum Kündigungsrecht (ARGAR); Das Schwerbehindertenrecht
im Arbeits- und Sozialrecht (Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht); Aktuelle
Rechtsprechung im Arbeitsrecht, Einseitige Änderungen von
Arbeitsbedingungen (ARGAR); Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht,
Arbeitsrecht in der Insolvenz (ARGAR); Arbeitsrechtliche Fragen aus dem
BBiG / Auflösung des Arbeitsverhältnisses im
Kündigungsschutzklageverfahren nach §§ 9, 10 KSchG (ARGAR); Neues im
Kündigungsrecht / Aktuelle Fragen zum Arbeitsgerichtsverfahren (ARGAR);
Immobilienkauf in Frankreich - mit Einführung in das französische
Miet-und "WEG"-Recht / Schadensersatzpflichten des Mieters wegen
Beschädigung der Mietsache (Arbeitsgemeinschaft Mietrecht - 62.
Deutscher Anwaltstag DAT); Kündigung und Kündigungsschutz in Frankreich /
Abschluss und Kündigung von Arbeitsverhältnissen: Was ist in Frankreich
anders? / Fallstricke bei der Einstellung / Entsendung von
Arbeitnehmern nach Frankreich - was ist im Hinblick auf die spätere
Beendigung bereits bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen zu
berücksichtigen? - Kündigungserklärung, Massenentlassung,
Kündigungsschutz, Abfindung: die Spielregeln nach französischem Recht
und typische Fehlerquellen / Das deutsche Kündigungsrecht - Diskrepanzen
zwischen Theorie und Praxis - aus der Sicht eines Arbeitgeberanwalts-
aus der Sicht einer Arbeitnehmeranwältin (ARGAR - 62. DAT); Europaweite
Vollstreckung von Bußgeldern / Das Bußgeldverfahren in Deutschland / Das
Bußgeldverfahren in Frankreich (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht - 62.
DAT) / Befristungsrecht I (ARGAR); Befristungsrecht II (ARGAR);
Abrechnungsfragen in arbeitsgerichtlichen Angelegenheiten (ARGAR)
Stand: 01.01.2012