RA Lars Nitzsche

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Lars Nitzsche bearbeitet die in der Kanzlei vordringlich die Fälle aus dem arbeitsrechtlichem Bereich, wobei der Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Bereich der Arbeitsvertragsgestaltung sowie dem Kündigungsrecht liegt.

Den Großteil seiner praktischen Tätigkeiten betreffen demnach die von ihm betrauten Kündigungsschutzklageverfahren, welche er bundesweit begleitet.

Als im Grenzgebiet zwischen Frankreich und Deutschland tätiger und fließend französisch sprechender Anwalt werden von Rechtsanwalt Nitzsche insbesondere die der Kanzlei zugetragenen Fälle des deutsch - französischen Arbeitsrechts bearbeitet. So berät er sowohl deutsche, als auch französische Arbeitnehmer (sogenannte Grenzgänger), Handelsvertreter oder leitende Angestellte, welche bei einem jeweils anders nationalen Unternehmen angestellt sind sowie auch kleinere und mittelständische Unternehmen auf beiden Seiten des Rheins bei Konstellationen sowohl im rein nationalen Bereich, als auch bei grenzüberschreitenden Fragen und vertritt deren arbeitsrechtlichen Interessen sowohl vor den deutschen, als auch vor den französischen Arbeitsgerichten. Bei letzteren, den sogenannten Prud'Hommes vertritt Rechtsanwalt Nitzsche die Interessen seiner Mandanten je nach Instanz und Komplexität der Rechtsangelegenheit mit oder ohne Beteiligung eines französischen Kollegen.

Auf Anfrage können von RA Nitzsche im arbeitsrechtlichen Bereich auch betriebsinterne Schulungen vorbereitet und durchgeführt werden.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt Nitzsche zwangsläufig auch mit Fallkonstellationen aus dem Bereich der Arbeitslosenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung, demnach sozialrechtlichen Mandate im Zusammenhang mit den Bestimmungen des dritten und siebten Sozialgesetzbuches (SGB III und SGB VII) konfrontiert, so dass Ihnen Rechtsanwalt Nitzsche auch nach einem Arbeitsunfall bei Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft oder der Deutschen Rentenversicherung im Zusammenhang mit Fragestellungen nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit, bei Auseinandersetzungen mit den Versorgungsämter im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft oder bei Problemen mit der Bundesagentur für Arbeit im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gleichstellung behilflich ist, wobei ihm sein umfangreiches medizinisches Hintergrundwissen hilfreich ist. 


Neben den vorerwähnten Mandaten aus dem Bereich des Arbeitsrechts bearbeitet Rechtsanwalt Nitzsche in der Kanzlei vordringlich zivilrechtliche Mandate, so insbesondere aus dem Mietrecht und dem Verkehrsrecht.


Nach einem Unfall in Frankreich hilft Ihnen RA Nitzsche bei der effektiven Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit Hilfe der deutschen Gerichte, wobei Rechtsanwalt Nitzsche als Prozessbevollmächtigter zahlreicher französischer Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen über eine langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Verkehrsunfallfällen mit grenzüberschreitendem Bezug verfügt und damit einhergehend seine Kenntnisse im französischen Verkehrszivilrecht und französischem Schadensersatzrecht vertiefen konnte, so dass er seinen Mandanten bei der Schadensabwicklung nach einem Unfall in Frankreich sowohl bei der außergerichtlichen Schadensregulierung, als auch bei der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche vor der deutschen Gerichtsbarkeit zügig und kompetent helfen kann.

Daneben werden von Rechtsanwalt Nitzsche strafrechtliche Mandate aus den Bereichen des Verkehrsstrafrechtes, so insbesondere der Straßenverkehrsgefährdung, der fahrlässigen oder vorsätzlichen Trunkenheit im Verkehr, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (der sogenannten Unfallflucht) sowie sämtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren bearbeitet.

Sofern die Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, ist Rechtsanwalt Nitzsche auch bei dem Forderungseinzug im europäischen Ausland behilflich, sofern sich der Wohnsitz oder Geschäftssitz des Schuldners im europäischen Ausland, so insbesondere in Frankreich befindet. Ab dem 01.12.2008 bietet er in diesem Zusammenhang auch die Durchführung des neu geschaffenen Europäischen Mahnverfahrens (Europäischer Zahlungsbefehl) sowie die Durchführung des vereinfachten europäischen Klageverfahrens für Bagatellforderungen an.

Auch bei einer Abmahnung wegen eines Verstoß gegen das Urheberrecht oder einem Umzug deutscher Staatsbürger in das Elsass bietet er seine Hilfestellung an.

Ständige und intensive Fortbildung, insbesondere auf dem Bereich des Arbeitsrechtes sind für RA Nitzsche zur Qualitätssicherung selbstverständlich. Die von RA Nitzsche zahlreich besuchten Fortbildungsveranstaltungen können Sie unter "Die Rechtsanwälte" oder über nachfolgenden Link ersehen.

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Lars Nitzsche
Rechtsanwalt im Angestelltenverhältnis

Mitgliedschaften

  •   Mitglied von EULACOP - European Lawyers Cooperation
  •   Mitglied des Deutsch - französischen Juristenvereins (DFJ)
  •   Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
  •   Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Freiburger Anwaltverein e.V.
  •   Mitglied im deutsch-französischen Wirtschaftsclub (Club d'affaires franco-allemand du Bade-Wurtemberg e.V.)
  •   Mitglied in der AFAL - Association des Frontaliers d'Alsace Lorraine (zu eigenen Fortbildungszwecken im französischen Arbeitsrecht)

email: nitzsche@lederlelaw.com

Rechtsgebiete u.a.

Miet- und Pachtrecht
Arbeitsrecht
Fahrerlaubnisrecht
Verkehrsstrafrecht

Französisches und deutsch-französisches Arbeitsrecht
deutsch - französisches Verkehrsrecht
Europäisches Recht, Europäisches Zivilverfahrensrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht                                                                                             

Fremdsprachenkenntnisse
Französisch
Englisch

Werdegang
1991 – 1999
Studium der Rechtswissenschaften

1999                                                                                                                                     

1. Juristisches Staatsexamen
Schwerpunkt Strafrecht

2000 - 2002 
Rechtsreferendariat mit Stationen u.a. bei der Intereuropean Union for Cooperation, des European Buisness Council for the United Nations (Paris/Genf/Kehl) und des Syndicat des Entreprises de Travail Temporaire / Syndikus des französischen Zeitarbeitgeberverbandes (Paris / Strasbourg)

2002                                                                                                                                   

2. Juristisches Staatsexamen 
Schwerpunkt Europarecht

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft seit 05.06.2002

2003 Mitgliedschaft in der deutsch- französischen Juristenvereinigung (DFJ)

03.07.2006 – 05.08.2006
Teilnahme am 50. Fachlehrgang Arbeitsrecht der Deutschen Anwaltsakademie

seit 23.11.2007
Fachanwalt für Arbeitsrecht

ab Wintersemester 2012/2013 voraussichtlich Lehrbeauftragter der Universität Straßburg (Université de Strasbourg)

Veröffentlichungen

Prof. Michel Ph. Mattoug, Wissembourg / Rechtsanwalt Lars Nitzsche, Kehl:
"Umfang und (Europa-) Rechtswidrigkeit der Meldepflicht ausländischer Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen nach § 3 Abs. 2 AEntG"
in FA - Fachanwalt Arbeitsrecht / Ausgabe 07/2003
Anm.: RA Nitzsche begleitete das zu dieser Fragestellung beim Bundessozialgericht geführte Revisionsverfahren


RA Lars Nitzsche, Kehl: "Grundzüge des französischen Kündigungsrechts" in FA - Fachanwalt Arbeitsrecht / Ausgabe 02/2005

RA Lars Nitzsche, Kehl: "Der französische Ersteinstellungsvertrag – Contrat de Première Embauche (CPE)" vorgesehen in FA - Fachanwalt für Arbeitsrecht / Ausgabe 05/2006 - gestrichen aufgrund kurzfristiger Rücknahme des Gesetzes durch die französische Regierung nach Massendemonstrationen
Auf Anfrage kann der Artikel kostenfrei im *.pdf-Format per Mail zugesandt werden.

RA Lars Nitzsche: "Grundzüge des französischen Arbeitnehmerüberlassungsrechts"
in "Bewegtes Arbeitsrecht" - Festschrift für Prof. Dr. Leinemann
Luchterhand Verlag 2006

RA und FAArbR Lars Nitzsche, Kehl "Neueste Entwicklungen im französischen Arbeitsrecht" in FA - Fachanwalt Arbeitsrecht, Ausgabe 02/2009

In den letzten 5 Jahren besuchte Fortbildungsveranstaltungen

RAK = Rechtsanwaltskammer Freiburg / ARGAR = Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Anwaltvereins Freiburg

Das neue AGG (ARGAR); Aktuelle arbeits- und sozialrechtliche Rechtsprechung (ARGAR); Das Spannendste aus AGB und AGG (ARGAR); Aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsrecht (ARGAR); Arbeitsrechtliche Aspekte der Nutzung von Internet und E-Mail (ARGAR); Vereinfachung und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens (ARGAR); Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (ARGAR); Die Besonderheiten der Änderungskündigung (ARGAR); Die Haftung für betrieblich veranlasste Personen- und Sachschäden (RAK); Die 10 Irrtümer im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren und AGB Kontrolle (ARGAR); Befristung von Arbeitsverträgen (RAK); Die neue Elternzeit in der arbeitsrechtlichen Praxis (RAK); Einwirkung des EU-Rechts auf das Arbeitsrecht (ARGAR); Europäisches Zivilverfahrensrecht in der Anwaltspraxis (RAK); Arbeitsrecht in der Insolvenz (RAK); Der Aufhebungs-, Abwicklungsvertrag, Prozessvergleich und Kündigung gem. § 1 a KSchG im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht (RAK); AGB im Arbeitsrecht (ARGAR); Outplacement -Bestandteil einer modernen Trennungskultur / Tarifeinheit, Tarifpluralität und Tarifkonkurrenz (ARGAR), Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des LAG Baden-Württemberg (ARGAR); Überblick über die Rechtsprechung des BAG / Weitergeltung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen nach einem Betriebsübergang (ARGAR); Vertragliches Wettbewerbsverbot - Sanktionen und Know-how-Schutz (ARGAR); Neueste Rechtsprechung / Arbeitnehmerüberlassung, neue Risiken Verleiher-Leiharbeitnehmer, Tarifwirksamkeit CGZP, Formerfordernisse eines Entleihvertrages, Contracting, Begriff, Abgrenzung, Risiken (ARGAR); Mutterschutz und Elternzeit (ARGAR); Grenzüberschreitende Forderungsbeitreibung in der EU - Titulierung, Vollstreckung und Insolvenzverfahren (RAK); Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und anderer Gerichte, Die personenbedingte Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG (ARGAR); Neues zum Betriebsübergang, AGG in der Rechtsprechung (ARGAR); Interessensausgleich und Sozialplan (inkl. Themengebiet Transfergesellschaft / Beschäftigungsgesellschaft) (ARGAR); Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht / Aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsrecht (ARGAR); Das Schwerbehindertenrecht im Arbeits- und Sozialrecht (Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht); Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht, Einseitige Änderungen von Arbeitsbedingungen (ARGAR); Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht, Arbeitsrecht in der Insolvenz (ARGAR); Arbeitsrechtliche Fragen aus dem BBiG / Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Kündigungsschutzklageverfahren nach §§ 9, 10 KSchG (ARGAR); Neues im Kündigungsrecht / Aktuelle Fragen zum Arbeitsgerichtsverfahren (ARGAR); Immobilienkauf in Frankreich - mit Einführung in das französische Miet-und "WEG"-Recht / Schadensersatzpflichten des Mieters wegen Beschädigung der Mietsache (Arbeitsgemeinschaft Mietrecht - 62. Deutscher Anwaltstag DAT); Kündigung und Kündigungsschutz in Frankreich / Abschluss und Kündigung von Arbeitsverhältnissen: Was ist in Frankreich anders? / Fallstricke bei der Einstellung / Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich - was ist im Hinblick auf die spätere Beendigung bereits bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen zu berücksichtigen? - Kündigungserklärung, Massenentlassung, Kündigungsschutz, Abfindung: die Spielregeln nach französischem Recht und typische Fehlerquellen / Das deutsche Kündigungsrecht - Diskrepanzen zwischen Theorie und Praxis - aus der Sicht eines Arbeitgeberanwalts- aus der Sicht einer Arbeitnehmeranwältin (ARGAR - 62. DAT); Europaweite Vollstreckung von Bußgeldern / Das Bußgeldverfahren in Deutschland / Das Bußgeldverfahren in Frankreich (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht - 62. DAT) / Befristungsrecht I (ARGAR); Befristungsrecht II (ARGAR); Abrechnungsfragen in arbeitsgerichtlichen Angelegenheiten (ARGAR)

Stand: 01.01.2012