Die Kanzlei

Die Anwaltskanzlei Joachim Lederle wurde 1989 gegründet befindet vor den Toren von Straßburg im Zentrum von Kehl, in unmittelbarer Nachbarschaft zum Amtsgericht und zum Finanzamt. In der Kanzlei arbeiten und wirken derzeit drei Rechtsanwälte: ein Fachanwalt für Strafrecht, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht und eine Rechtsanwältin.Sämtliche in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland vertretungsbefugt.
Das von den in der Kanzlei tätigen Rechts- und Fachanwälten abgedeckte Spektrum juristischer Dienstleistungen ist aufgrund der unterschiedlichen Spezialisierung der Anwälte und / oder deren Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten weitläufig und deckt in aller Regel den Beratungsbedarf der Mandantschaft vollständig ab. So sind die Mitarbeiter der Kanzlei Ihnen unter anderem behilflich bei sämtlichen arbeits-, sozial-, familien-, straf-, verkehrs- und allgemein zivilrechtlichen Angelegenheiten, mit Schwerpunkten im Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht.
Die einzelnen Rechtsgebiete, in welchen Ihnen die Rechtsanwälte gerne weiterhelfen entnehmen Sie bitte unserer Seite "Die Rechtsgebiete".


Die besondere geographische Lage der Kanzlei im deutsch - französischen Grenzgebiet und in unmittelbarer Nachbarschaft zur "europäischen Hauptstadt" Strasbourg / Straßburg bringt es mit sich, dass die in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte verstärkt mit grenzüberschreitenden Lebenssachverhalten konfrontiert sind und sich daher entweder in den von Ihnen verstärkt bearbeiteten Rechtsgebiete Kenntnisse im jeweils korrespondierenden französischen Recht aneignen konnten oder entsprechende Mandate mit Hilfe der zahlreichen französischen Kollegen auf der anderen Seite des Rheins, mit welcher die Kanzlei zusammenarbeitet, zur Zufriedenheit erledigen konnten, so dass die Rechtsanwälte Ihnen über das übliche Maß hinaus nicht nur bei rein nationalen Sachverhalten und Problemstellungen, sondern auch und insbesondere bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen weiterhelfen können, wobei die Kanzlei Ihnen hierbei zugleich die gewohnte "deutsche Gründlichkeit" bei der inhaltlichen Sachbearbeitung auf der einen und durch den ständigen Kontakt zu den Nachbarn, sei es in ihrer Eigenschaft als Mandant, als Gegner oder als Dritte, die Kenntnisse französischen Gepflogen- und Eigenheiten auf der anderen Seite bieten kann.


Weitgehende Informationen darüber, in welchen Teilbereichen des Rechts die in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte Ihnen bei deutsch-französischen Fragestellungen behilflich sein können, entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den in der Kanzlei bearbeitenden Rechtsgebieten oder zu den Anwälten.


Stand: 01.01.2012